Das Verhalten der Behörden vor Volksabstimmungen führt in der Schweiz oft zu politischen Auseinandersetzungen und rechtlichen Streitigkeiten. Einerseits müssen die Behörden den Urnengang vorbereiten und den Stimmbürgern die für einen rationalen Entscheid notwendigen Informationen liefern. Anderseits besteht die Gefahr, dass die behördliche Information die Willensbildung der Stimmberechtigten beeinträchtigt. Die vorliegende Untersuchung erörtert die Anforderungen, welche Art. 34 Abs. 2 BV an behördliche Informationen vor Volksabstimmungen in Bund, Kantonen und Gemeinden stellt. Der Autor legt dar, dass den Behörden aus demokratietheoretischer und verfassungsrechtlicher Sicht vor Abstimmungen eine Teilnahmepflicht zukommt, sie bei ihrer Teilnahme jedoch nicht frei sind. Vielmehr sind sie an strenge Anforderungen bezüglich Sachlichkeit, Transparenz, Verhältnismässigkeit und Fairness der Information gebunden. Diese verfassungsrechtlichen Grundsätze präzisiert der Autor in einem praxisorientierten Teil und wendet sie detailliert auf einzelne Informationsmittel und -arten an.weiterlesen