Beihilfenkontrolle im Europäischen Mehrebenensystem
Navigationshilfe für Länder und Kommunen
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Das Recht der Europäischen Union beeinflusst in hohem Maße das Leben und das Verwaltungshandeln in den Mitgliedstaaten. Nicht immer und nicht überall ist dies den Akteuren bewusst, geschweige denn, dass sie wissen, wie sie sich rechtskonform verhalten sollen. Das Beihilfenrecht als Teil des EU-Wettbewerbsrechts gilt zwar in seinen wesentlichen Strukturen seit dem Montan-Union-Vertrag 1952, aber seine Bedeutung ist erst in den letzten Jahren einer breiteren (Fach-)Öffentlichkeit deutlich geworden. Dies betrifft einerseits die Öffentliche Hand als Beihilfengeber, vor allem in den Verzweigungen der Landes- und Kommunalverwaltung, die nicht täglich mit Förderungen und „Subventionen“ zu tun haben. Es gilt aber auch für die – potentiellen – Empfänger von Beihilfen in Wirtschaft und Wissenschaft, und bei den beratenden und prüfenden Berufen sowie in der Justiz. Ihnen allen soll mit diesem Leitfaden eine Handreichung gegeben werden, mit der sie beihilferelevante Fallgestaltungen frühzeitig erkennen und die notwendigen Schritte einleiten können. Dr. iur Hans Arno Petzold ist stellvertretender Referatsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, zuständig für EU-Beihilfen, Regionalförderung und Aufsicht. Nach dem Studium und Referendariat in Hamburg promovierte er am Europa-Kolleg in Hamburg. Er war unter anderem als Rechtsanwalt und Verbandsgeschäftsführer tätig sowie als Leiter eines EU-Informationszentrums, und hat zahlreiche Publikationen im EU- und Deutschen Verwaltungsrecht veröffentlicht.weiterlesen
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