Eingriffsrecht der Polizei ist Recht der Polizei zu Maßnahmen mit möglichen Grundrechtseingriffen; es ist – entsprechend den Grundrechtsfunktionen von Abwehr, Schutz und Mitwirkung sowie Teilhabe – nicht nur Eingriffsrecht, sondern auch Erhaltungsrecht und Ermöglichungsrecht.
Der vorliegende Band steht mit bestimmten Beiträgen dezidiert zu bestimmten Fundamenten des Eingriffsrechts als genuine, eigenständige Disziplin mit Standards zur Methodik und für jede eingriffsrechtliche Fallbearbeitung, und er belegt mit weiteren Beiträgen die integrative Interdisziplinarität der umfassenden Disziplin des Eingriffsrechts der Polizei.weiterlesen