Über das Recht des Volks zu einer Revolution
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»Ueber das Recht des Volks zu einer Revolution« des Nürnberger Arztes und Kantianers Johann Benjamin Erhard ist ein Schlüsseltext der deutschen Revolutionstheorie um 1800 und ein Werk von besonderer ideengeschichtlicher Bedeutung. Als Klassiker im Feld der Menschenrechtstheorie ist das Buch unverändert diskussionswürdig.
Erhard zählt zu den Denkern der nachkantischen Philosophie, die ihre theoretischen Überlegungen nicht in einem systematischen Hauptwerk zusammengefasst haben. Seine wichtigsten Beiträge liegen in Briefen und Rezensionen vor. Seine politische Theorie hat er allerdings in der Revolutions-Schrift ausführlicher entwickelt.
Nach der Übersetzung von Étienne de La Boéties Abhandlung »Freiwillige Knechtschaft« arbeitete Erhard 1793 zunächst als Entgegnung auf La Boétie eine »Prüfung der Alleinherrschaft nach moralischen Prinzipien« für Wielands »Neuen Teutschen Merkur« aus. Sein Verleger Friedrich Carl Forberg urteilte darüber: »Ich kenne niemanden, der über Gegenstände des Staatsrechts mit dem Tiefsinne, und dem mutigen Blicke philosophirt hätte […].«
Die Revolutionsschrift setzt diese Überlegungen fort. Sie wurde nach ihrem Erscheinen 1795 in mehreren Staaten verboten und hat dennoch eine größere Wirkung entfalten können: In Fichtes Rechtstheorie, Schillers Dramenwerk oder der politischen Philosophie der Frühromantik finden sich Reaktionen auf Erhards Ausführungen.weiterlesen
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