Beschlussmängelrecht der GmbH und die Frage der analogen Anwendung des Freigabeverfahrens
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Seit längerer Zeit treiben sie ihr Unwesen im deutschen Gesellschaftsrecht – Berufskläger. Ihr Geschäftsmodell: Anteile an Kapitalgesellschaften erwerben und wichtige Strukturentscheidungen durch die Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlüsse blockieren – so lange, bis der „Lästigkeitswert“ der Klage im Rahmen eines Vergleichs „abgekauft“ wird. Hiervon besonders betroffen: die Aktiengesellschaft.
Der Gesetzgeber reagierte zunächst nur zaghaft, führte dann aber das Institut des Freigabeverfahrens ein und verankerte es im Aktiengesetz. Bisher ungeklärt blieb, welche Auswirkungen dies auf die andere große Kapitalgesellschaft in Deutschland, die GmbH, haben soll. Denn das GmbH-Gesetz kennt keinerlei Regelungen zu Beschlussmängeln. Stattdessen werden seit nunmehr 70 Jahren aktienrechtliche Beschlussmängelvorschriften analog angewendet. Inwiefern auch das Freigabeverfahren auf die GmbH übertragen werden kann, ist indes strittig. Das Kammergericht Berlin spricht sich gegen eine Übernahme aus. Die Beschlussbegründung des Kammergerichts stößt im Schrifttum jedoch nicht zu Unrecht auf Kritik. In der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor, ob das Freigabeverfahren auch auf die GmbH angewendet werden sollte.
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