Besitz und Besitzschutz
Sachherrschaft zwischen faktischem Verhältnis, schuldrechtlicher Befugnis und dinglichem Recht
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Olaf Sosnitza untersucht die Grundlagen des Besitzes und seines Schutzes auf dem Fundament des gegenwärtigen positiven Rechts. Dabei zeigt sich, daß die Besitzkonzeption des BGB durchaus nicht verworren ist, sondern als im Großen und Ganzen gelungen und bis heute zeitgemäß bezeichnet werden kann. Der Autor plädiert dafür, sich drei als grundlegend erachtete Prämissen des Besitzrechts ins Bewußtsein zurückzurufen: erstens ist der Besitz als solcher nicht als Recht, sondern als Tatsache zu begreifen; zweitens kommt dem possessorischen Besitzschutz nach §§ 858 ff. BGB allein eine Präventionsfunktion zu; drittens ist das obligatorische Recht zum Besitz nichts anderes als ein Anspruch und als solcher Inhalt der schuldrechtlichen Forderung. Vielfältige Streitfragen und begriffliche Unklarheiten lassen sich bewältigen, wenn man die Erscheinungsformen des Besitzes auf die Grundstrukturen des Gesetzes zurückführt und die genannten Prämissen berücksichtigt. Zunächst grenzt Olaf Sosnitza den Begriff des Besitzes ein und stellt die Regelungsstruktur des kodifizierten Besitzrechts dar. Er analysiert die rechtliche Natur des Besitzes und des Besitzrechts und untersucht, wie weit der Schutz des Besitzes in den verschiedenen Ausprägungen des BGB reicht. Schließlich zieht er darüber hinaus das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht mit in Betracht.Olaf Sosnitza untersucht die Grundlagen des Besitzes und seines Schutzes auf dem Fundament des gegenwärtigen positiven Rechts. Dabei zeigt sich, daß die Besitzkonzeption des BGB durchaus nicht verworren ist, sondern als im Großen und Ganzen gelungen und bis heute zeitgemäß bezeichnet werden kann. Der Autor plädiert dafür, sich drei als grundlegend erachtete Prämissen des Besitzrechts ins Bewußtsein zurückzurufen: erstens ist der Besitz als solcher nicht als Recht, sondern als Tatsache zu begreifen; zweitens kommt dem possessorischen Besitzschutz nach §§ 858 ff. BGB allein eine Präventionsfunktion zu; drittens ist das obligatorische Recht zum Besitz nichts anderes als ein Anspruch und als solcher Inhalt der schuldrechtlichen Forderung. Vielfältige Streitfragen und begriffliche Unklarheiten lassen sich bewältigen, wenn man die Erscheinungsformen des Besitzes auf die Grundstrukturen des Gesetzes zurückführt und die genannten Prämissen berücksichtigt.
Zunächst grenzt Olaf Sosnitza den Begriff des Besitzes ein und stellt die Regelungsstruktur des kodifizierten Besitzrechts dar. Er analysiert die rechtliche Natur des Besitzes und des Besitzrechts und untersucht, wie weit der Schutz des Besitzes in den verschiedenen Ausprägungen des BGB reicht. Schließlich zieht er darüber hinaus das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht mit in Betracht.weiterlesen
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