Seit 1.1.2002 gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine neue Zusatzversorgung. Das frühere System der Gesamtversorgung war nicht mehr finanzierbar. An seine Stelle ist das Punktemodell getreten, das in seiner Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung ähnelt.
Im Werk finden Sie den aktuellen Tarifvertrag zur Altersversorgung, ihn ergänzende Tarifverträge - z. B. zur Möglichkeit der Entgeltumwandlung - und alle übrigen wichtigen Vorschriften im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Dies sind insbesondere die Satzung der VBL, die Versicherungsbedingungen zur freiwilligen Versicherung bei der VBL sowie wichtige Gesetze.
Die Autoren haben die komplizierte Rechtsmaterie, orientiert an den Bedürfnissen der Personalverwaltungen, ausführlich und praxisnah erläutert.