Beweisantrag und Amtsermittlung im Verwaltungsprozess
Produktform: Buch
Der Verwaltungsprozess wird vom Grundsatz der Amtsermittlung beherrscht. Der Beteiligtenvertreter hat daher die schwierige Aufgabe, bereits in der ersten Instanz auf die vollständige Sachverhaltsermittlung hinzuwirken, da die Berufung (und damit eine zweite Tatsacheninstanz) selten zugelassen wird. Der Anwalt im Verwaltungsverfahren muss den Umfang der Amtsermittlungspflicht kennen und auf entsprechende Mängel des Gerichts reagieren, d.h. er muss sämtliche Rechtsmittelmöglichkeiten ausschöpfen und das Gericht immer wieder zur Aufklärung anstoßen, indem er Beweisanträge stellt.
Infolgedessen beschäftigt sich dieses Werk mit dem entscheidenden erstinstanzlichen Verwaltungsprozess. Die Autoren setzen sich zunächst mit den Grundzügen und Einzelheiten der Amtsermittlung auseinander, um dann auf die Möglichkeiten der anwaltlichen Einflussnahme hierauf – insbesondere durch das Stellen von Beweisanträgen einzugehen. Anschließend wird aufgezeigt, wie auf die Ablehnung von Beweisanträgen und auf Mängel in der Amtsermittlung reagiert werden kann. Da gerade im Verwaltungsverfahren immer eine Behörde beteiligt ist, wird auch auf die Besonderheiten des Verfahrens nach § 99 VwGO (Aktenvorlage und Auskunftspflicht) Bezug genommen. Kostenrechtliche Aspekte runden das Werk ab.
Ein ausführliches Rechtsprechungsverzeichnis im Anhang des Buches gibt einen Überblick über die bisher zu 'Beweisrecht und Amtsermittlung' ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Autoren arbeiten seit vielen Jahren im Bereich des Verwaltungsprozessrechts und bringen ihre unterschiedlichen Erfahrungen als Richter und Rechtsberater in das Werk ein. Rechtsanwalt Professor Dr. Peter Kothe, Fachanwalt u.a. für Verwaltungsrecht, verfügt über langjährige Praxis im Bereich des Beweisantragsrechts; Martin Redeker kennt als Richter am OVG die Pflichten des Gerichts zur Amtsermittlung.
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