Beweissurrogate und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung
Zulässigkeit des Transfers von Vernehmungsergebnissen aus dem Ermittlungsverfahren in die Hauptverhandlung
Produktform: Buch
Die Frage nach der Möglichkeit einer vereinfachten Einführung von Vernehmungsergebnissen aus dem Ermittlungsverfahren in die Hauptverhandlung durch ein Surrogat ist vielfach Gegenstand aktueller Reformüberlegungen. Die erstmalige Untersuchung unter Betrachtung aller Teilaspekte und Folgewirkungen ist jedoch gerade mit Blick auf die Bemühungen des Gesetzgebers nötig. Ausgehend vom Transferverbot des § 250 StPO wird gezeigt, dass die Videoaufzeichnung einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren bei Gewährung entsprechender, effektiver Mitwirkungsrechte ein zulässiges Beweissurrogat in der Hauptverhandlung sein kann. Die Mitwirkungsrechte und eine dann notwendige Verteidigung erhöhen den Verfahrensaufwand im Ermittlungsverfahren beträchtlich, ohne anschliessend das Hauptverfahren im gleichen Masse zu entlasten. Eine Reform in diesem Bereich verspricht aber gerade durch die Mitwirkung im entscheidenden Verfahrensabschnitt eine höhere Richtigkeitsgewähr hinsichtlich der Ermittlungsergebnisse.weiterlesen