Beweisverwertungsverbote im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozess bei rechtswidriger Überwachung des Arbeitnehmers
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Die lange umstrittene Frage, ob rechtswidrig erlangte Beweise im arbeitsrechtlichen
Prozess einem Beweisverwertungsverbot unterliegen können,wurde durch die
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Praxis im Grundsatz geklärt.
Die Verwertung von Beweisen soll ausgeschlossen sein, wenn hierdurch das
Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Darüber hinaus sind jedoch eine Reihe von
Fragen offen geblieben, die in dieser Arbeit aufgegriffen werden.
Gegenstand ist zunächst eine kritische Beleuchtung der Rechtsprechung.
Dabei wird untersucht, wie der Schutz des Persönlichkeitsrechts ein
Beweisverwertungsverbot zu rechtfertigen vermag und welche konkreten Kriterien
hierbei zu beachten sind. Darüber hinaus wird geprüft, ob auch Verletzungen anderer
materieller Regelungen Beweisverwertungsverbote begründen können. Kern der
Untersuchung bilden hierbei die Mitbestimmungsrechtedes Betriebsrats (BetrVG), das BDSG und das TKG.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Untersuchung der Reichweite des
Beweisverwertungsverbotes. Trotz der Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung
sind Fallgruppen denkbar, in denen die Verwertung der erlangten Beweise gleichwohl
zulässig ist. Die Arbeit erörtert hierbei auch die mittelbaren Folgefragen zum arbeits-
vertraglichen Auskunftsrecht, dem Sachvortragsverwertungsverbot und zu Zufallsfunden.
Im Ausblick gibt die Verfasserin schließlich eine Einschätzung zu den möglichen Implikationen für diese Maßstäbe vor dem Hintergrund der 2018 eingeführten DSGVO.weiterlesen
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