Der jährlich erscheinende Fundstellennachweis gilt als amtlicher Nachweis der Bundesgesetzgebung. Der Fundstellennachweis A enthält auf der Basis der Fundstellen der Sammlung des Bundesrechts kontinuierlich die Fundstellen aller nach dem 31.12.1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II veröffentlichten sowie im Bundesanzeiger verkündeten Vorschriften einschließlich der dazu ergangenen Änderungen. Nicht aufgenommen sind völkerrechtliche Vereinbarungen einschließlich der Vorschriften, die lediglich deren Inkraftsetzung dienen. Fortgeltendes Recht der ehemaligen DDR und diesem zuzuordnendes späteres Bundesrecht sind in einem Anhang gelistet.
Die komfortablen Suchroutinen und die integrierte Online-Hilfe des elektronischen Fundstellennachweises auf CD-ROM machen Recherchieren zum Kinderspiel. Der Fundstellennachweis A wird jährlich aktualisiert vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben.weiterlesen