Bilanzierungsfragen zur privaten PKW-Nutzung, zu Rückstellungen und Pensionszusagen
Produktform: Buch
Zentrale Themen des Steuerrechts 2015 in einem Band
Der Band fasst die praxisrelevantesten Themen des Jahres 2015 aus den Quartalsheften des »Aktuellen Steuerrechts« in einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung zusammen.
Private Nutzung von Betriebs-PKW
Zu den Schwerpunktthemen gehören die steuerrechtlichen Probleme, die sich aus der privaten bzw. nicht eigenbetrieblichen Nutzung von Betriebs-PKW ergeben. Dazu gehören auch unangemessen hohe Kfz-Kosten, die Besteuerung bei der Überlassung von mehreren Kfz zur privaten Nutzung und die Reichweite der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale. An einem Praxisfall wird nachgewiesen, dass der finale Betriebsausgabenabzug bei Anwendung der 1%-Regelung in der Regel unter 25% liegt.
Bilanzierungsfragen bei der Passivierung von Rückstellungen
Außerdem behandelt der Band Bilanzierungsfragen bei der Passivierung von Rückstellungen. Sie betreffen die Kosten für Jahresabschlussprüfungen, die nach dem Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben sind, für Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung sowie für die Rückzahlung von Beraterhonoraren und die damit zusammenhängenden Wahrscheinlichkeitserwägungen.
Abfindung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit der Abfindung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und der damit verbundenen Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung. Problematisch ist es auch, wenn der Gesellschafter nach Beginn der Pensionszahlung weiterhin gegen Entgelt als Geschäftsführer tätig ist. Die Frage der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung stellt sich ferner, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf Gehaltsansprüche verzichtet (Tantiemen, Weihnachtsgeld u.Ä.).
BFH-Rechtsprechung zur Konkurrenz von Ertrag- und Schenkungsteuer
Außerdem wird auf die jüngste BFH-Rechtsprechung zur Konkurrenz von Ertrag- und Schenkungsteuer eingegangen, die im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung steht.weiterlesen
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