Bildung vom deutschen Kaiserreich zur Bundesrepublik Deutschland
Entwicklungslinien der Bildungspolitik im Bereich Hochschulzugang
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Regelungen des Zuganges zur Hochschule bzw. Universität waren in der deutschen Geschichte sehr unterschiedlich. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts wurden die ersten deutschen Universitäten gegründet. Die Universität selbst hatte über Jahrhunderte die Autonomie, wer einen Zugang erhält und studieren durfte. Mit Einführung des „Abiturs“ im 18. Jahrhundert in Preußen, kam es zu einem Einschnitt im Bereich des Universitätszugangs. Das Abitur bekam in der Folgezeit eine immer bedeutendere Stellung, um von einer Universität bzw. Hochschule zugelassen zu werden. Im Kaiserreich bekamen - neben dem klassischen Gymnasium - eine Vielzahl von Oberschulen eine wichtige Bedeutung, deren Abschlüsse auch einen Hochschulzugang ermöglichten. Die Ausdifferenzierung des höheren Schulsystems und die Öffnung der Oberschulen und Hochschulen für das weibliche Geschlecht führten nachhaltig zu einer größeren Anzahl von Hochschulzugangsberechtigten, Studierenden und Akademiker/innen. In der Weimarer Republik, im Nationalsozialismus, der Zeit der Besatzungszonen, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik war die „Hochschulreife“ eine wesentliche Bedingung für den Hochschulzugang. Jedoch gab es zu allen Zeiten – mehr oder weniger ausgeprägt - auch alternative Wege zur Hochschule. Im Lauf der Zeit wurden in der Bundesrepublik Deutschland die Wege zur Hochschule immer weiter ausgebaut. In der sowjetischen Besatzungszone, und v.a. später in der sozialistischen DDR, gab es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten, einen Hochschulzugang zu erwerben.weiterlesen
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