Bindungswirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in fortgesetzten Verfahren
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Grundlagen, Problemstellungen und Grenzen der Bindungswirkung
Die Bindungswirkung stellt eine wesentliche Rechtswirkung jeder behördlichen und gerichtlichen Entscheidung dar. Sie schafft Rechtsfrieden und Rechtssicherheit für die Verfahrensparteien und klärt die Rechtslage durch die Bindung der staatlichen Organe an die Entscheidung verbindlich. Die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat eine Reihe neuer Rechtsfragen hinsichtlich der Bindungswirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen aufgeworfen, die auch in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Insbesondere in fortgesetzten Verfahren scheint die Ausgestaltung und der Umfang der Bindungswirkung klärungsbedürftig.
Dieses Werk beschäftigt sich vor allem mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Behörde, das Verwaltungsgericht selbst und die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts an die im ersten Rechtsgang erlassene verwaltungsgerichtliche Entscheidung gebunden sind.weiterlesen
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