Vorteile auf einen Blick:
Praxisnah und verständlich
Hinweise zu den Rechten und Pflichten von Betriebs- und Personalräten
Mit aktuellem Pandemie-Bezug
Im betrieblichen Arbeitsschutz geht es um den Schutz der Beschäftigten. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt dabei insbesondere den Umgang mit Bakterien, Viren und anderen Mikroorganismen in Krankenhäusern und Labors. Aufgrund der Corona-Pandemie ist sie arbeitsschutzrechtlich aber aktuell wie nie. Denn der Corona-Virus gehört selbst zu den Biostoffen. Und die Möglichkeit, dass Beschäftigten dem Virus ausgesetzt sind, besteht zurzeit in jedem Betrieb.
Im Zentrum des Arbeitsschutzes nach der BioStoffV stehen dabei vor allem
• die Gefährdungsbeurteilung nach § 4
• Unterweisung und arbeitsmedizinische Beratung nach § 14
• erforderliche Schutzmaßnahmen nach §§ 9 ff (z. B. Hygiene- und Infektionsmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen)
Die Vorgaben der BioStoffV sind dabei immer allgemein und konkretisierungsbedürftig. Die genaue Umsetzung der Schutzmaßnahmen muss jeder Betrieb selbst festgelegen. Und dabei bestimmen Betriebs- und Personalräte mit.
Der Basiskommentar liefert die passende Hilfestellung. Nicht nur für Interessenvertreter, sondern auch für alle anderen Arbeitsschutzexperten und -beauftragten.
Autor:
Dr. Ralf Pieper, Prof., Diplom-Ökonom, Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/Sicherheits- und Qualitätsrecht der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertalweiterlesen