BKI Kommentar zum neuen Architektenvertragsrecht
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Der Bundestag verabschiedete am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Damit wird sowohl der Bauvertrag als auch der Architekten- und Ingenieurvertrag explizit im BGB geregelt.
Das Gesetz führt zu Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht, im Bauvertragsrecht, Neuregelung des Verbraucher-Bauvertrags, Einführung des Architekten-Ingenieurvertragsrechtes und Änderungen im Kaufrecht.
Das Werkvertragsrecht weist große Veränderungen auf. Die Pflichten des Architekten wurden in wichtigen
Bereichen neu definiert. Genauso sind neue, wichtige Rechte des Architekten geschaffen worden.
Das Fachbuch erläutert und kommentiert die Änderungen. Dazu erhalten Sie wertvolle Praxistipps zu den
Auswirkungen - von Justiziaren der Architektenkammern.
Herausgeber:
Dr. Martin Kraushaar – Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Eric Zimmermann – Architektenkammer Baden-Württemberg
Aus dem Inhalt:
I. Allgemeines / Überblick
1. Abgrenzung der Vertragstypen
2. Bauvertrag
Verbraucherbauvertrag
Architektenvertrag
Bauträgervertrag
II. Architektenvertrag
2.1.) Vertragstypische Pflichten
2.2.) Sonderkündigungspflicht
2.3.) Teilabnahme
2.4.) Gesamtschuldnerische Haftung
III. Verweis auf allgemeines Bauvertragsrecht und
Vertiefungsfragen unter dem Gesichtspunkt der
Beratungspflichten
3.1.) Anordnungsordnung
3.2.) Vergütungsanpassung
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