Bündelung von Kartellschadensersatzansprüchen im Lichte des Rechtsdienstleistungsgesetzes
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Eine individuelle Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen ist häufig wegen hoher Kosten, mangelnder Daten und einem rationalen Desinteresse unmöglich. Abhilfe schafft das in der Praxis entwickelte „Abtretungsmodell“, bei dem geschädigte Unternehmen ihre Ansprüche unter Einbindung eines Prozessfinanzierers an einen Inkassodienstleister zur gebündelten Geltendmachung abtreten. Die Vereinbarkeit dieses Vorgehens mit dem RDG wird in Wissenschaft und Praxis kontrovers diskutiert. Überzeugend sind die vorgebrachten Einwände indes bei näherer Analyse nicht. Insbesondere die Abtretungen sind wirksam, schon nach deutschem Recht (Abstraktionsprinzip) und erst recht unter Einbeziehung des Unionsrechts (Effektivitätsprinzip – „Jedermann“).weiterlesen
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