Vorteile auf einen Blick
- maßgebliches Standardwerk in Ausbildung und Praxis
- kommentiert das gesamte BGB mit Nebengesetzen in einem Band
- jährliches Erscheinen für höchste Aktualität
Jährlich neu
arbeitet der Grüneberg aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten für die Praxis. Die Grüneberg-Homepage (GrünHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Grüneberg selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte.
arbeitet der Grüneberg aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten für die Praxis. Die Grüneberg-Homepage (GrünHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Grüneberg selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte.
In der 84. Auflage
- Änderungen im Namensrecht durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
- Absenkung von Schriftformerfordernissen im BGB zur Förderung digitalen Wandels (4. BürokratieentlastungsG)
- Änderungen im AGB-Recht bei Verträgen zwischen Unternehmen im Finanzmarktbereich (ZukunftsfinanzierungsG, neuer § 310 Abs. 1a BGB)
- Änderungen im Darlehensrecht (KreditzweitmarktförderungsG, neuer § 493 Absatz 7 BGB, geänderter § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB)
- Reformvorhaben im Familienrecht: Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Einführung der Verantwortungsgemeinschaft – Kommentierung aller Änderungen je nach Fortschritt der Gesetzgebung
- Änderungen in BGB und WEG durch das G zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare Energien-Anlagen
- Umfangreiche Rechtsprechung: rund 5000 neue Gerichtsentscheidungen