Normen und Praxis der Finanzeinbürgerung in Liechtenstein 1919–1955
Produktform: Buch
Von 1920 bis 1955 existierte im Fürstentum Liechtenstein eine besondere Form des Bürgerrechtserwerbs: die Finanzeinbürgerung. Sie erlaubte es solventen ausländischen Staatsangehörigen, sich mittels hoher Beträge in das liechtensteinische Bürgerrecht einzukaufen, ohne vorgängig im Fürstentum Wohnsitz zu nehmen. Die Einbürgerungstaxen bildeten in diesem Zeitraum einen zentralen Faktor für die Sanierung des Liechtensteiner Staatshaushaltes und den Unterhalt der Gemeinden. Im Jahr 1955 setzte der Internationale Gerichtshof der Finanzeinbürgerung mit der Begründung ein Ende, dass eine Staatsangehörigkeit ohne persönlichen Bezug zum Land nicht dem Völkerrecht entspreche. Nicole Schwalbachs Studie zeichnet die Entwicklung der Finanzeinbürgerung während dreieinhalb Jahrzehnten im Kontext nationaler und internationaler Debatten nach und zeigt, welche Bedeutung das Liechtensteiner Bürgerrecht für die Neubürger besass.weiterlesen