Am 20.06.2009 ist es nunmehr in Kraft getreten: das B-UHG, das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.
Namhafte Experten aus Wissenschaft und Praxis haben sich trotz der komplexen Kompetenzverteilung in Österreich an die Materie herangewagt.
Einige Kernpunkte des Kommentars:
• Feststellung der Betreibereigenschaft und der Umweltschäden
• Ablauf des Sanierungsverfahrens
• Umweltbeschwerde
• Bezugnahme auf die EU-Richtlinie
• Verweise auf landesrechtliche Bestimmungen
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