Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Vietnam und das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union
Ein Vergleich
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Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.
Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.
Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.weiterlesen
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