Das Gewaltenteilungsprinzip in Russland: Die Genese eines Institutstransfers
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Die Arbeit befasst sich mit dem Phänomen des „legal borrowing“ und der Rezeption der „ausgeliehenen“ Rechtsinstitute im Empfängerstaat. Der aus der westlichen Verfassungstradition transferierte Grundsatz der Gewaltenteilung nimmt in der russischen Verfassung von 1993 den Platz eines tragenden Staatsprinzips ein. Den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung bilden die verfassungsrechtliche Regelung und einfachgesetzliche Konkretisierung des Gewaltenverhältnisses; nicht minder bedeutend ist aber auch der Blick auf die Verfassungswirklichkeit. In zeitlicher Hinsicht erstreckt sich die Untersuchung
auf die Anfänge des Konstitutionalismus im Russischen Zarenreich und die Negation dieser Errungenschaften durch die sowjetische Staatrechtswissenschaft; der Schwerpunkt liegt auf der bis in die Gegenwart andauernden Phase des postsowjetischen Konstitutionalismus. Ziel des Vorhabens ist es einerseits, die nach der Annahme der Verfassung offensichtlich gewordenen Divergenzen zwischen der Verfassungspraxis der Spenderstaaten und der Realität des russischen Rezipienten zu erklären; andererseits wird anhand der Untersuchungsbefunde eine Prognose über künftige staatsorganisationsrechtliche und rechtspolitische Entwicklungen in Russland gewagt.
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