Band 17: Artikel 70 bis 73
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Band 17 dokumentiert die Entstehung der Artikel 70 bis 73 GG und enthält damit die ersten Vorschriften des VII. Abschnitts über "Die Gesetzgebung des Bundes", dessen Ausgestaltung besonders stark von den Alliierten beeinflußt wurde. Artikel 70 wiederholt lediglich den Normgehalt des Artikels 30, wonach die Ausübung der staatlichen Befugnisse vorbehaltlich anderer Regelungen im Grundgesetz Sache der Länder ist, für den Bereich der Gesetzgebung und hat deshalb im Parlamentarischen Rat eine Grundsatzdebatte über seine Entbehrlichkeit ausgelöst. Neuland betrat man indes mit den Artikeln 71 und 72, die nähere Bestimmungen zu den beiden Kompetenzformen der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes enthalten. Während erstere nur definiert und mit einer Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber versehen wurde (Art. 71), werden bei letzterer zugleich ihre die Kriterien für ihre Inanspruchnahme durch den Bund festgelegt (Art. 72 Abs.2). Im Katalog des Artikel 73 sind die elf Gegenstände der ausschließlichen Bundesgesetzgebung enumerativ aufgelistet.weiterlesen
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