Das Heuerverhältnis nach dem Seearbeitsgesetz 2013
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Das Seearbeitsrecht ist derzeit im Wandel. Um sowohl den völkerrechtlichen Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation als auch den unionsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat der deutsche Gesetzgeber das Seearbeitsrecht neu kodifiziert. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Seearbeitsgesetz unternimmt er den Versuch, das Seemannsgesetz von 1958 durch eine zeitgemäße Regelung zu ersetzen. Inwiefern dem Gesetzgeber dabei der Spagat zwischen der Neufassung bewährter Inhalte des Seemannsgesetzes und der Umsetzung seiner völker- und unionsrechtlichen Verpflichtungen gelingt, ist Gegenstand dieses Werkes. Dabei werden die Vorschriften des Gesetzes nicht nur aus dem Blickwinkel des deutschen Zivil- und Arbeitsrechts analysiert, sondern insbesondere im Mehrebenensystem des Völker- und Unionsrechts betrachtet. Die Autorin ist als Rechtsanwältin im Kölner Büro der Sozietät CMS Hasche Sigle tätig und berät nationale und internationale Unternehmen zu arbeitsrechtlichen Fragen.weiterlesen
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