Das Internationale Privatrecht der EU - Vorbild oder Vormacht?
Abgrenzungen und Wirkungen im Verhältnis zum nationalen und völkerrechtlichen Kollisionsrecht
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Caroline Sophie Rapatz untersucht die Folgen der Europäisierung des Internationalen Privatrechts (IPR) für das nationale und das staatsvertragliche Kollisionsrecht und für das internationalprivatrechtliche Gesamtsystem. Die Wirkungen der IPR-Verordnungen der EU sind nicht auf ihren Anwendungsbereich begrenzt. Das mitgliedstaatliche Kollisionsrecht wird teils massiv zurückgedrängt, muss aber gleichzeitig zahlreiche Lücken schließen. Der Druck zur Anpassung an europäische Vorstellungen wird durch primärrechtliche Vorgaben noch verstärkt. Die Kollisionsregeln bi- und multilateraler Staatsverträge bleiben von der Europäisierung zwar formell unberührt. Ihr Zusammenspiel mit dem EU-IPR sowie der stetig wachsende Einfluss der EU auf die Interpretation und Weiterentwicklung völkerrechtlicher Rechtsakte lassen jedoch faktische Angleichungszwänge entstehen. Der bisherige Ansatz einer kollisionsrechtlichen Europäisierung durch Einzelrechtsakte ist auf lange Sicht nicht tragfähig und sollte durch ein anderes Modell ersetzt werden.weiterlesen
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