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Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten

Am Beispiel des § 81a StPO

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle «Beschuldigter», die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den §§ 136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-631-55983-3 / 978-3631559833 / 9783631559833

Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Erscheinungsdatum: 03.10.2007

Seiten: 246

Auflage: 1

Reihe herausgegeben von Ulfrid Neumann, Wolfgang Naucke
Autor(en): Urte Eisenhardt

77,40 € inkl. MwSt.
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