Das neue Zürcher Volksschulrecht
Produktform: Buch
In den 175 Jahren ihres Bestehens hat sich die Zürcher Volksschule fortentwickelt. Markante Ereignisse waren der Erlass eines neuen Unterrichtsgesetzes im Jahr 1859, der Schulartikel in der Kantonsverfassung von 1869 sowie der Erlass des Volksschulgesetzes von 1899. Diese Erlasse haben - mit einigen Teilrevisionen - das ganze 20. Jahrhundert überlebt. Erst 2002 löste das neue Bildungsgesetz das Unterrichtsgesetz von 1859 ab, und das Volksschulgesetz von 1899 wird über mehrere Jahre hinweg durch das neue Volksschulgesetz von 2005 abgelöst. Mit der Verabschiedung dieser Gesetze sowie mehrerer Verordnungen dazu ist die Volksschule im Kanton Zürich auf neue Rechtsgrundlagen gestellt worden. Die Reformen im kantonalen Schulrecht werden von neuen Entwicklungen auf eidgenössischer Ebene überlagert. So haben vor einem Jahr Volk und Stände einer Revision der Bundesverfassung unter dem Titel neue Bildungsverfassung zugestimmt, mit welcher eine gesamtschweizerische Harmonisierung des Schulwesens angestrebt wird. In Ausführung der neuen Bildungsverfassung sind die Kantone im Moment damit beschäftigt, über interkantonale Vereinbarungen diese Harmonisierung zu verwirklichen. Alle diese Veränderungen bildeten Gegenstand einer Weiterbildungsveranstaltung der Stiftung juristische Weiterbildung Zürich vom 23. Mai 2007, mit der ein Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Reformen geleistet werden sollte. Autorinnen und Autoren sind Isabelle Häner, Stephan Hördegen, Gerhard Keller, Urs Moser, Fritz Oesch, Herbert Plotke, Paul Richli, Markus Rüssli, Martin Wendelspiess. Der Band enthält als Anhang das neue Volksschulgesetz sowie die Volksschulverordnung.weiterlesen