Noch Fragen? 0800 / 33 82 637

Das öffentliche Interesse

Seine Bedeutung als Tatbestandsmerkmal und als dogmatischer Begriff

Produktform: E-Buch Text Elektronisches Buch in proprietärem

Gesetzliche Tatbestände verweisen häufig auf das öffentliche Interesse oder verwandte Begriffe. Auch dort, wo das Gesetz nicht vom öffentlichen Interesse spricht, verwenden Rechtsprechung und Lehre den Begriff vielfach als Entscheidungskriterium in dogmatischen Sätzen. Wie kann das öffentliche Interesse bestimmt werden, wenn es im Gesetz oder in einem dogmatischen Satz auftritt? Robert Uerpmann sucht nach Regeln und zeigt, daß der Rechtsordnung eine grundsätzliche Trennung von öffentlichen und privaten Interessen, wie sie oft unterstellt wird, fremd ist. Konturen gewinnt das öffentliche Interesse, wenn es im Rahmen der Kompetenzordnung gesehen wird. Es erweist sich dann als Instrument, das komplexe Entscheidungsvorgänge abschichtet und einzelnen Organen Entscheidungskompetenzen zuweist. Um festzustellen, welche Rechtsfolge im Einzelfall im öffentlichen Interesse liegt, bedarf es zudem regelmäßig einer Abwägung verschiedener Interessen. Als Methode richterlicher Rechtsanwendung sind Abwägungen nur zulässig, wenn sie in hohem Maße rationalisiert werden. Robert Uerpmann zeigt, wie das möglich ist und entwickelt damit eine kompetenz- und abwägungsgeleitete Theorie des öffentlichen Interesses.weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Elektronisches Format: PDF

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-16-158096-3 / 978-3161580963 / 9783161580963

Verlag: Mohr Siebeck

Erscheinungsdatum: 30.04.2020

Seiten: 369

Auflage: 1

Autor(en): Robert Uerpmann

109,00 € inkl. MwSt.
kostenloser Versand

sofort lieferbar - Lieferzeit 1-3 Werktage

zurück