Die Rechtsordnung enthält zahlreiche Bestimmungen, die den Umgang mit Tieren betreffen (Tierrecht). Das allgemeine Tierschutzrecht stellt den Kernbereich tierrelevanter Rechtsgrundlagen dar, indem es Verbote und Gebote festlegt, die im Umgang mit Tieren zu beachten sind, wie zB das Verbot der Tierquälerei sowie die Mindestanforderungen an die Haltung von Heim-, Nutz- und Wildtieren. Das Tierversuchsrecht regelt ua die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tierversuchen sowie die Anforderungen an die Planung und Durchführung im Sinne der „3R“ (Replacement, Reduction, Refinement).
Regina Binder erläutert in bewährter Weise sämtliche Bestimmungen der beiden Gesetze mit Judikatur- und Literaturverweisen sowie beispielreichen, prägnanten Anmerkungen!
Die 4. Auflage des Juridica Praxiskommentars enthält
• das Tierschutzgesetz idF BGBl I 2018/86 sowie
• das Tierversuchsgesetz 2012 idF BGBl I 2018/31.
Neu enthalten sind alle Durchführungsverordnungen zum TSchG (zB die 1. und Auszüge der 2. TierhaltungsV, die V über die Ausbildung von Hunden, die Zoo-V und die Tierschutz-KontrollV) sowie die Verordnungen zum TVG 2012 (Tierversuchs-V 2012, Tierversuchsstatistik-V 2013 und Tierversuchs-Kriterienkatalog-V).weiterlesen