Das private "Hausrecht"
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Der ursprünglich strafrechtliche Begriff des "Hausrechts" hat sich erst in der jüngeren Vergangenheit im Privatrecht fest etabliert. Die dogmatischen Grundlagen dieses Rechts haben in der Wissenschaft bisher kaum Aufmerksamkeit erfahren. Diese Lücke schließt Tobias von Bressensdorf mit seiner Abhandlung, in der er die dogmatische Funktion, die sachenrechtliche Ausgestaltung und die allgemeinen Schranken des privaten "Hausrechts" umfassend untersucht. Ziel ist eine Entmystifizierung des "Hausrechts" durch die Rückführung des Rechtsinstituts auf bekannte dogmatische Strukturen und Figuren. Die zentrale These der Abhandlung ist insoweit, dass die Funktion des Begriffs in einer Ordnung und Systematisierung des Rechtsstoffs liegt, ihm aber kein eigener Regelungsgehalt zukommt. Das private "Hausrecht" wird dabei auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften über Besitz und Eigentum rekonstruiert und konkretisiert.
Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Feldbausch-Preis der Juristenfakultät Leipzig ausgezeichnet.weiterlesen
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