Das Recht auf Akteneinsicht
im Verwaltungs-, Abgaben-, Finanzstraf- und Zivilverfahren
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Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.weiterlesen
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