Das Recht der Gesamthand im 21. Jahrhundert
Entwicklungsstand und Perspektiven unter besonderer Berücksichtigung der geplanten Reform des Personengesellschaftsrechts
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Das Modell der Gesamthand ist bis heute ein dogmatisches Rätsel. Obwohl im Regelungsplan des BGB vom ersten Tage an enthalten, sind zahlreiche Einzelfragen noch immer hoffnungslos umstritten, wobei das Recht der Gesamthands- Gesellschaften in besonderer Weise hervorsticht. Gerade hier ist immer wieder der Ruf nach Reformen laut geworden, was zuletzt sogar in der Einschätzung gipfelte, das Prinzip der Gesamthand sei "historisch überholt" und infolgedessen aufzugeben. Alexander Wilhelm nimmt dies zum Anlass, den gegenwärtigen Entwicklungsstand einer Inventur zu unterziehen, und setzt sich in einer Zusammenschau ihrer wichtigsten Erscheinungsformen (Gesellschaft, Erbengemeinschaft, eheliche Gütergemeinschaft) mit den normativen Grundlagen der Gesamthand auseinander. Am Ende steht ein Plädoyer für die konsequente Beibehaltung der Figur, bei der es sich auch im 21. Jahrhundert keineswegs um einen dogmatischen Anachronismus, sondern um ein gut funktionierendes, zukunftsfähiges Regelungsmodell handelt.weiterlesen
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