Das Recht der Ostafrikanischen Gemeinschaft
Eine kritische Analyse
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Die im Jahr 2000 wiederbegründete Ostafrikanische Gemeinschaft (East African Community - EAC), der inzwischen neben den Gründungsmitgliedern Kenia, Tansania und Uganda auch Burundi, Ruanda und Südsudan angehören, hat sich das ambitionierte Ziel einer politischen Föderation gesetzt. Zugleich sind in der Integrationspraxis jedoch weitreichende Implementierungsdefizite hinsichtlich des auf regionaler Ebene erlassenen Rechts zu beobachten. Vor diesem Hintergrund untersucht Johannes Döveling, ob und inwieweit das rechtliche Regelungsregime der Ostafrikanischen Gemeinschaft dazu beitragen kann, die Integrationsziele zu erreichen. Dabei berücksichtigt er auch ausgewählte europarechtliche Aspekte. Es tritt eine Wirtschaftsgemeinschaft zutage, die zwar der Europäischen Union ähnelt, allerdings keine nennenswerte Übertragung von Hoheitsrechten vorsieht und sich damit im Ergebnis eher als Plattform für intergouvernementale Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten darstellt.weiterlesen
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