Das Reichs-Haftpflicht-Gesetz betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken, Steinbrüchen, Gräbereien und Fabriken herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen
betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken, Steinbrüchen, Gräbereien und Fabriken herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen vom 7. Juni 1871
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichniß -- Einleitung -- 1. Geschichte des Reichshaftpflichtgesetzes -- 2. Uebersicht über das Reichshaftpflichtgesetz und allgemeine Motive zu demselben -- 3. Literatur zu dem Reichshaftpflichtgesetz -- Das Reichshaftpflichtgesetz betreffend die Verbindlichkeit zum Schadensersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken, Steinbrüchen, Gräbereien und Fabriken herbeigeführte Tödtungen und Körperverletzungen vom 7. Juni 1871. (91.0.8. 1871 S. 207 u. ff). -- § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes -- § 2. -- § 3. -- § 4. -- § 5. -- § 6. -- § 7. -- § 8. -- § 9. -- § 10. -- Anhang. Dir Haftpflicht der Betriebsunternehmer gewerblicher Anlagen in außerdeutschen Staatenweiterlesen
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