Das Sonderprivatrecht der Handels- und Verbraucherverträge
Einheit, Freiheit und Gleichheit im Privatrecht
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Das deutsche Privatrecht ist dreigeteilt in das klassische BGB-Zivilrecht, das Sonderprivatrecht der Handelsverträge und das Sonderprivatrecht der Verbraucherverträge. Dies steht formal dem Gedanken der Einheit des Privatrechts entgegen und gerät mit der Idee der "Gleichheit in Freiheit" in Konflikt. Christoph Reymann sucht nach einem Erklärungsmodell und Revisionsansatz für diese Dreiteilung. Er leitet die Untersuchung mit den rechtshistorischen Grundlagen, einer terminologischen Betrachtung des Begriffs der Sonderprivatrechte und der Herausarbeitung der Systemvorgaben, die von der Rechtsordnungsdichotomie in Privatrecht und Öffentliches Recht und dem Postulat nach einer einheitlichen Wirtschaftsverfassung für das Handels- und Verbraucherrecht ausgehen, ein. Zudem hinterfragt er ausgewählte vertragstheoretische Modellansätze der Literatur und wirft den Gedanken auf, ob die Dreiteilung des Vertragsrechts der Rechtsordnung als Prinzip inhärent ist. Nach der Überprüfung, ob die Drittwirkung oder die Schutzpflichten der Grundrechte bzw. Grundfreiheiten einen Legitimationsmaßstab für die Sonderprivatrechte der Handels- und Verbraucherverträge bieten, formuliert der Autor ein Verbraucher- und Unternehmerleitbild als Legitimations- und Kontrollmaßstab der freiheitlichen Ungleichbehandlung durch Sonderprivatrechte. An diese Prinzipienbildung schließt sich die Überprüfung an, ob und inwiefern das einfachgesetzliche Handels- und Verbraucherrecht mit den vorgegebenen Personenbildern und den marktliberalisierenden Vorgaben der EG-Grundfreiheiten in Einklang stehen.weiterlesen
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