Das südafrikanische Zollrecht vor dem Hintergrund des Weltzollrechts im Vergleich zum Recht der Europäischen Gemeinschaft
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Mit der vorliegenden Arbeit werden zwei Ziele verfolgt. Zunächst soll untersucht werden, inwieweit das südafrikanische Zollrecht den Anforderungen internationaler Vereinbarungen, dem Weltzollrecht, genügt. Sodann sollen die strukturellen Unterschiede zum Zollrecht der Europäischen Gemeinschaft herausgestellt werden.
Zu diesem Zweck werden in einem ersten, einführenden Teil die wesentlichen internationalen Instrumente, die das sogenannte Weltzollrecht ausmachen, vorgestellt und ein Überblick über das südafrikanische Zollwesen verschafft. Unterschieden werden im Weltzollrecht organisatorische, die staatliche Zusammenarbeit betreffende Bestimmungen einerseits und solche über das formelle und materielle Zollrecht andererseits. Die Ersten betreffen die zwischenstaatliche Organisation mit Einfluss auf die zollrechtliche Zusammenarbeit; die Zweiten beinhalten Vorgaben für die nationale Gestaltung des Zollrechts.
Im zweiten Teil wird die Integration Südafrikas in regional begrenzte Freihandelszonen und eine Zollunion dargestellt. Alle zugrunde liegenden Abkommen enthalten neben den notwendigen organisatorischen Bestimmungen auch Vereinbarungen, die das formelle und materielle Zollrecht beeinflussen.
Im dritten Teil, als Recht der Zollverfahren (formelles Zollrecht) bezeichnet, wird untersucht, inwieweit das südafrikanische Zollverfahrensrecht den internationalen Abkommen genügt und worin es vom europäischen Recht abweicht. Ausgangspunkt ist die revidierte Kyoto-Konvention von 1999. Als multilaterales Abkommen beinhaltet sie eine „neutrale“ Struktur, die eine vergleichende Betrachtung sehr unterschiedlicher Gesetzeskonzepte möglich macht. Sowohl der Vergleich mit dem Weltzollrecht als auch die Herausarbeitung der wesentlichen Unterschiede zum europäischen Recht werden Schritt für Schritt, orientiert an den Regelungsbereichen dieser Konvention, vorgenommen.
Der vierte Teil hat das materielle Zollrecht, das Recht der Zollabgaben, zum Gegenstand. Damit wird die Erörterung des dritten Teils ergänzt durch Rechtsgebiete, die die Kyoto-Konvention nicht oder nur zum Teil regelt (z.B. Tarifsystem, Zollwertrecht und Präferenzen), die aber dennoch zentraler Bestandteil des Zollrechts sind.
Da die Kyoto-Konvention als universelle Musterkodifizierung im Gegensatz zu europäischem und südafrikanischem Zollrecht nicht zwischen formellen und materiellen Regelungen unterscheidet, ergeben sich Überschneidungen, die in dem einen Rechtssystem dem formellen Zollrecht zuzuordnen sind, während sie in einem anderen materiell-zollrechtlich ausgestaltet sein können. Wesentliche Einflüsse auf die Rechtsfolgen hat dies jedoch nicht.
Im fünften und letzten Teil werden die charakteristischen Unterschiede der drei Rechtsordnungen, des Weltzollrechts sowie des südafrikanischen und des europäischen Rechts, zusammengefasst und bewertet.weiterlesen
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