Das Südtiroler Höfegesetz
Mögliche Konfliktpunkte mit dem Europarecht
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Südtirol ist die einzige Provinz in ganz Italien, in der ein gesondertes Erbrecht speziell für landwirtschaftliche Betriebe Anwendung findet. Im Unterschied zum italienischen ZGB sieht Art. 20 des LG Nr. 17 vom 28. November 2001 nicht die Realteilung, sondern die Unteilbarkeit des geschlossenen Hofes vor. Die im LG Nr. 17/2001 enthaltenen Sondererbrechtsbestimmungen haben erhebliche negative Auswirkungen für die weichenden Erben und speziell für Erben weiblichen Geschlechts. Es handelt sich um eine Grundrechtsproblematik und dies nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene. Italien ist als Mitgliedstaat der EU nicht nur an die europäische Grundrechtecharta, sondern auch an andere europäische Konventionen, wie beispielsweise die EMRK, gebunden.weiterlesen
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