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Das Verhältnis von Verfassung und einfachem Recht in der Staatsrechtslehre der Weimarer Republik

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

In der Weimarer Staatsrechtslehre war das Verhältnis von Verfassung und einfachem Gesetz umstritten. Während Gerhard Anschütz – und mit ihm die herrschende Meinung – der Verfassung keinen Vorrang einräumte, sondern sie «zur Disposition» des Gesetzgebers stellte, hielt Carl Schmitt die formale Sicht des Art.76 WRV für unzutreffend, weil sie Ursache und Wirkung verkehre. Eine Sonderstellung nahm Hans Kelsen ein, der vom Stufenbau der Rechtsordnung ausgehend den Verfassungsvorrang bejahte. Die Kontroverse zwischen Anschütz und Schmitt ist noch heute von hohem rechtshistorischen Interesse, da sie ein rechtshistorisches Paradoxon ist. Denn durch den von Anschütz vertretenen Positivismus wurde auch dem Ermächtigungsgesetz der Weg geebnet, während der den Positivismus bekämpfende Schmitt zum «Kronjuristen des Dritten Reiches» aufstieg. Die Motive dieser Staatsrechtler für ihre jeweilige Position sind daher von besonderer Bedeutung.weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-631-39514-1 / 978-3631395141 / 9783631395141

Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Erscheinungsdatum: 06.06.2002

Seiten: 220

Auflage: 1

Autor(en): Götz-Friedrich Schau, Götz-F. Schau

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73,25 € inkl. MwSt.
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