Diese primär philosophische Frage hat schon viel Kopfzerbrechen verursacht. Spätestens die künstlerischen Entwicklungen um die vorletzte Jahrhundertwende haben gezeigt, dass eine abschliessende Beantwortung kaum möglich ist: Auf dem Gebiet der bildenden Kunst stellt gerade die Subjektivität der Wahrnehmung einen Faktor dar, der zu einer lebendigen Kunstdiskussion beiträgt, ja ihr sogar zu Grunde liegen muss. Wo Kunst aber rechtlich zu beurteilen ist, erschwert dieser Umstand ganz offensichtlich die Etablierung einer einheitlichen Regelung. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage, wie ein Kunstwerk im Urheberrecht zu behandeln ist. Sie untersucht, wie weit das künstlerische Verständnis von Kunst vom rechtlichen abweichen soll, und hält dazu an, das künstlerische Verständnis verstärkt für die rechtliche Beurteilung heranzuziehen. Darüber hinaus zeigt sie auf, in welchem Umfang der urheberrechtliche Schutz seine Wirkung entfalten soll.weiterlesen