Das wird man wohl noch sagen dürfen!“ Meinungsfreiheit und Strafrecht
Band zur Tagung am 12.6.2017 im Festsaal der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)
Produktform: Buch
Hass auf Mitmenschen. Traurig und beklemmend und doch so real wie schon seit langer Zeit nicht mehr. Auf der Suche nach einem Sündenbock oder getrieben vom banalen Wunsch nach vermeintlicher Überlegenheit, zögert so mancher nicht, sich herabwürdigend über seine Mitmenschen zu äußern. Hautfarbe, Religion, Nationalität, aber auch Geschlecht oder Alter werden als Anknüpfungspunkt missbraucht. Wenn die Stimmung entsprechend aufgeheizt ist, könnte man fast den Eindruck gewinnen, Österreich hätte aus seiner Geschichte nichts gelernt.
Doch woher kommt dieser Hass und was macht er mit unserer Gesellschaft? Wann wird eine Unmutsäußerung zur Hassrede und wo liegt die Grenze? Mit dieser Thematik befasste sich die ALES Tagung 2017.
Am 12. Juni 2017 veranstaltete ALES seine 6. Jahrestagung zum Thema „Das wird man wohl noch sagen dürfen!“. Der Eröffnungsvortrag widmete sich dem Phänomen der Hassrede aus sozialpsychologischer Sicht. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Aufarbeitung wurde speziell das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und „Hate Speech“ beleuchtet. Weitere Vorträge thematisierten die Begrenzungsfunktion des § 283 StGB und diskutierten die Aktualität der Strafdrohungen im Verbotsgesetz. Zusätzlich widmeten sich Vorträge dem Phänomen der Hasskriminalität im Internet. Sie stellten einerseits die Frage nach der Vorbeugung, diskutierten andererseits aber auch die Möglichkeiten einer sinnvollen Strafverfolgung im Falle eines schon geschehenen Angriffs.
Der vorliegende Tagungsband enthält sämtliche Vorträge in schriftlicher Fassung sowie die überarbeiteten Transkriptionen der drei Diskussionsrunden.weiterlesen