DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug
Produktform: Medienkombination
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten.
Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden.
Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast.
Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft.
Mit 34. Ergänzungslieferung Stand November 2018. 6.356 Seiten Kommentierung in 3 Ordnern und 3 Textordner „Internationales Steuerrecht" mit 5.282 Seiten. Loseblattausgabe.
Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen.
Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell.
Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht.
Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options.
Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA.
Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
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