Demjanjuk
Der Sündenbock – Schlussvortrag der Verteidigung
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
John Demjanjuk wird seit fast 40 Jahren als angeblicher Naziverbrecher verfolgt. Im II.
Weltkrieg als 20-jähriger Soldat der Roten Armee von der Wehrmacht gefangen
genommen, soll er als Kriegsgefangener zum Kollaborateur der deutschen Nazis
geworden sein und in den Vernichtungslagern in Treblinka und Sobibor geholfen haben,
hunderttausende von Juden zu ermorden. Überlebende aus Treblinka identifizierten ihn
fälschlicherweise als „Ivan den Schrecklichen“, der in Treblinka Juden grausam vor ihrem
Tod gequält haben soll. Vom District Court in Jerusalem wurde er dafür zum Tode verurteilt.
Fünf Jahre saß er in der Todeszelle, doch dann kam die Wahrheit ans Licht. Ivan der
Schreckliche war ein ganz anderer. Die Staatsanwaltschaft Israels schwenkte um: Wenn
schon nicht Ivan der Schreckliche von Treblinka, dann aber jedenfalls Ivan von Sobibor. Ein
unglaublicher moralischer Druck lastete auf den Richtern des Supreme Court in Israel.
Doch die fünf höchsten Richter Israels sprachen Demjanjuk frei und lehnten es ab, ihn
wegen Sobibor zu verurteilen – aus Mangeln an Beweisen. Die Forderung, John Demjanjuk
wegen Sobibor zu verurteilen, verstummten jedoch nie. Die Opferverbände des Holocaust
und das amerikanische Justizministerium verlangten von der Ukraine und Polen, John
Demjanjuk zu verurteilen. Beide Staaten lehnten ab. Deutschland hatte gegen Demjanjuk
bereits selbst ermittelt und das Verfahren aus Mangel an Beweisen und wegen fehlender
Zuständigkeit Deutschlands abgelehnt. Im Jahre 2008 jedoch kapitulierte Deutschland vor
dem immer massiveren moralischen Druck. Der 90-jährige wurde nach Deutschland
deportiert und musste ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen
„Beihilfe zur Ermordung von 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibor“. Am 12.5.2011,
nach fast 100 Verhandlungstagen vor dem Landgericht München, wird John Demjanjuk
schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Gefängnisstrafe verurteilt, gleichzeitig aber der
Haftbefehl aufgehoben und Demjanjuk in die Freiheit entlassen. Die Verteidigung hat auf
Freispruch plädiert. Der Schlussvortrag des Verteidigers Dr. Ulrich Busch, gehalten an fünf
Verhandlungstagen, ist in diesem Buch widergegeben und beweist, dass John Demjanjuk
vom Landgericht München zu Unrecht verurteilt wurde nach dem Grundsatz:
in dubio contra reum.weiterlesen
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