Der 2. Prozess gegen Katalonien
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Unabhängigkeitserklärung Kataloniens vom 27. Oktober 2017
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Nach seinem ersten Buch über die Katalonienkrise „Visca Catalunya - Der aktuelle Kampf Kataloniens für seine Unabhängigkeit“ verarbeitet der Jurist Edmund Targan in diesem neuen Werk die völkerrechtlichen Aspekte des Prozesses, den die spanische Zentralregierung gegen katalanische Politiker, Vorsitzende von katalanischen Kulturvereinigungen und andere am katalanischen Referendum vom 1. Oktober 2017 beteiligte Personen mit der Urteilsverkündung im November 2019 abschloss. Der Autor evoziert das Zitat von Karl Marx, wonach sich alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen zweimal ereignen.
Der erste Prozess gegen katalanische Politiker wegen Rebellion im Jahre 1935 endete tragisch. Nicht nur wurde die katalanische Autonomie außer Kraft gesetzt, sondern die gesamte politische Elite Kataloniens mundtot gemacht und zu jahrzehntelangen Haftstrafen verurteilt. Der damalige Präsident der Generalitat, Lluis Campany, war von der deutschen Besatzungsmacht aus dem französischen Exil an das franquisitische Spanien ausgeliefert und 1940 hingerichtet worden.
Ein fast identischer Prozess gegen Katalonien sollte sich über 80 Jahre später im Jahre 2019 als „Farce“ wiederholen. Wiederum erfolgte die Anklage gegen die katalanische Regierung und gewählte katalanische Politiker wegen Rebellion. Doch diesmal sollte es demokratisch zugehen. Die gesamte in- und ausländische Öffentlichkeit – Fernsehen, Journalisten, Beobachter und Berichterstatter - waren geladen, den Prozess in allen Einzelheiten zu verfolgen und gebührend zu kommentieren. Nach sechs Monaten Prozessführung unter Anhörung der 12 Angeklagten, deren Verteidigern und hunderten von Zeugenaussagen verkündete das Oberste Gericht Spaniens schließlich im November 2019 das Urteil wegen Aufruhr, Ungehorsam und Veruntreuung öffentlicher Gelder. Unverhältnismäßige Haftstrafen - zehn bis dreizehn Jahre für die katalanische politische und kulturelle Elite – wurden verhängt. Am Ende des Prozesses sollte ein abgewogenes Urteil stehen. Danach sieht es auf den ersten Anschein auch aus: keine Rebellion – lediglich Aufruhr, keine 25 Jahre Gefängnisstrafe, sondern lediglich die Hälfte.
Das 493-seitige Urteil ist zwar juristisch sorgfältig belegt, jedoch kritisch zu hinterfragen. Eines wird aus den 493 Seiten des Urteils überaus deutlich: das Gericht bewertete Gedanken, nicht Taten. Nicht die tatsächlichen Vorfälle wurden im Schauprozess behandelt, sondern das Dogma der „Unauflöslichen Einheit der spanischen Nation“ wird als Aufhänger benutzt, um das verzerrte Faktische als didaktische Sage zu würdigen. Es werden daher nicht alle Anhänger der Unabhängigkeit und nicht alle Träger der gelben Schleifen verfolgt, sondern nur die politischen Führer dieser Bewegung.
Der Madrider Schauprozess trifft einen sensiblen Punkt der Europäischen Union – die der (vermeintlichen) moralischen Wertegemeinschaft. Mit diesem Werteanspruch ist das Niederschlagen demokratischer Bewegungen schwer zu vereinbaren. Der Katalonienkonflikt dürfte deshalb keine innerspanische Angelegenheit bleiben. Er berührt in brisanter Weise das langzeitig geprägte europäische Grundverständnis von Grundrechten und Demokratie.weiterlesen
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