Der Beitrag des Sondergerichtshofs für Sierra Leone zum Völkerstrafrecht
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Der Sondergerichtshof für Sierra Leone wurde im Jahre 2002 nach einem elf Jahre währenden Bürgerkrieg in Freetown, Sierra Leone errichtet. Er ist Teil einer internationalen Strategie zur Überwindung der Straflosigkeit von Völkerstraftaten und hinterlässt mit seiner ungemein facettenreichen Judikatur ein großes Vermächtnis. Weltweite Aufmerksamkeit wurde ihm insbesondere durch die Verurteilung des seinerzeit amtierenden Staatsoberhaupts Liberias, Charles Taylor zuteil. Die Autorin würdigt die Judikatur im Licht der völkerstrafrechtlichen Gesamtentwicklung. Sie zeigt in ihrer Arbeit, dass der Sondergerichtshof trotz seines nationalen Einschlags als internationales Tribunal zu qualifizieren ist. Neben der Einordung der Judikatur in die Völkerstrafrechtsentwicklung widmet die Autorin auch der Methodik des Sondergerichtshofs besondere Aufmerksamkeit. Die Autorin legt dar, dass der Sondergerichtshof oftmals einen fortschrittlichen Standpunkt einnimmt, so etwa im Hinblick auf das Verfahrenshindernis der Immunität und der Fragestellung eines völkergewohnheitsrechtlich verankerten Amnestieverbots. Im Hinblick auf den Umgang des Tribunals mit dem Völkergewohnheitsrecht verortet die Verfasserin das Vorgehen des Sondergerichtshofs in der Nähe des „modernen Positivismus“ der beiden ad hoc Tribunale und identifiziert zudem „schöpferische“ Elemente der Völkergewohnheitsfeststellung. Im Ergebnis vermag die Autorin die Arbeit des Gerichtshofs aufgrund einiger Schwächen in der Begründungstiefe, so etwa bei seiner Judikatur zur Figur des Joint Criminal Enterprise, nicht als uneingeschränkten Erfolg bezeichnen. Es ist ihm jedoch gelungen einen bedeutsamen Beitrag zur Entwicklung des noch jungen Völkerstrafrechts zu leisten.weiterlesen
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