Der Besitz des Insolvenzverwalters nach § 166 I InsO
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Der Verfasser befasst sich schwerpunktmäßig mit der seit nunmehr 20 Jahren hochumstrittenen Frage, ob der Insolvenzverwalter im Rahmen des § 166 I InsO zur Verwertung berechtigt ist, wenn der Insolvenzverwalter nur mittelbarer Besitzer der beweglichen Sache ist. Gerade in Konstellationen des Leasings, der Miete und der Leihe stellt sich die Situation im Rahmen des § 166 I InsO oftmals so dar, dass der absonderungsberechtigte Gläubiger mittelbarer Besitzer aufgrund der Sicherungsabrede ist, während der mittelbare Besitz des Insolvenzverwalters aus dem Leasing/Miet/Leihvertrag mit dem unmittelbaren Besitzer folgt. Verfasser systematisiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem höchst praxisrelevanten Themenkomplex und lässt seine eigenen Standpunkte mit einfließen. Wegen der Verwertungs- und Feststellungspauschale in Höhe von insgesamt 9% aus § 171 f. InsO, die bei Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters in die Insolvenzmasse fließt, aber auch wegen der Werthaltigkeit der Sicherheit für den Absonderungsberechtigten hat dieses Thema höchste praktische Relevanz. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Verfasser sich intensiv mit der Rechtsprechung zu global verbrieften Aktien im Rahmen des § 166 I InsO befasst. Zudem wird eine mögliche analoge Anwendung des § 166 InsO auf GmbH-Geschäftsanteile thematisiert. Da dies bisher vom Bundesgerichtshof nicht entschieden wurde, können sich Absonderungsberechtigte und Insolvenzverwalter gleichermaßen nur auf gut herausgearbeitete Literaturmeinungen verlassen, wozu dieses Werk zweifelsohne zählt. Gerade für Großbanken, die oftmals als Absonderungsberechtigte in Frage kommen und sich hierzu von Groß-kanzleien vertreten lassen, liefert das Werk eine herausragende Systematisierung der Rechtsprechung zu allen bisher zu § 166 I InsO ergangenen Entscheidungen. Aber auch für Insolvenzverwalter liefert das Werk im Rahmen der §§ 148 und 166 InsO wichtige Hinweise. Es kann als Nachschlagewerk für Problemfälle im Rahmen des Finanzierungsleasings, Aktienkaufs und der Verwertung von Gesellschaftsanteilen dienen. Zuletzt gibt Verfasser wichtige Hinweise auf konsensuale Lösungen zwischen Insolvenzverwalter und Absonderungsberechtigten im Rahmen von §§ 166 ff. InsO durch Verwertungsvereinbarungen.weiterlesen
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