Der Einfluss des europäischen Antidiskriminierungsrechts auf das deutsche Beamtenrecht im Hinblick auf die Altersdiskriminierung
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Der Autor befasst sich mit europäischem Antidiskriminierungsrecht und deutschem Beamtenrecht. Er bezieht sich dabei ausschließlich auf das Diskriminierungsmerkmal Alter. Das Verbot der Altersdiskriminierung folgt primär aus dem Unionsrecht, namentlich aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. In einem ersten Schritt wird die rechtliche Grundlage des Verbotes von Altersdiskriminierung dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem europäischen Primär- und Sekundärrecht. Betrachtet man die tatsächliche Ausgestaltung des Schutzes vor Altersdiskriminierung im deutschen Beamtenrecht, scheint es, dass der Gesetzgeber dessen Ausgestaltung hauptsächlich der Rechtsprechung überlassen hat. In der Folge gleichen die Erkenntnisse über den Umfang des Schutzes vor Altersdiskriminierung einem Flickenteppich, bestehend aus Einzelentscheidungen des EuGH und der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Übertragbarkeit solcher Einzelfallentscheidungen auf andere Sachverhalte. In einem zweiten Schritt werden die Möglichkeiten der Rechtfertigung von Altersdiskriminierung anhand der Art. 4 und Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG betrachtet. In diesem Zusammenhang weist der Autor auf die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedsstaaten hin, zeigt aber auch deren Grenzen auf. Beispielsweise wird der „Grundsatz der konkreten Laufbahnbezogenheit“ hergeleitet. Zusätzlich setzt sich der Autor mit der Wirkung von Ausnahmetatbeständen auseinander und sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, ein Monitoring für bestimmte Normen mit altersdiskriminierender Wirkung, durchzuführen. In einem abschließenden Schritt erfolgt die Untersuchung der Rechtfertigungsmöglichkeiten anhand praktischer Beispiele aus dem deutschen Beamtenrecht. Zu diesen Beispielen zählen Höchstaltersgrenzen für die Einstellung, Regelaltersgrenzen für die Versetzung in den Ruhestand, Auswahlentscheidungen anhand der Lebenserfahrung und der Gesamtpersönlichkeit sowie die Eingruppierung im Besoldungsrecht nach Erfahrungszeiten. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen auf, dass beispielsweise Ausnahmeregelungen, knappe Gesetzesbegründungen oder eine fehlende Datengrundlage für angestellte Vermutungen der Rechtfertigung einer Altersdiskriminierung entgegenstehen können.weiterlesen
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