Der Entscheidungsspielraum der Bundesregierung bei Berufskrankheiten
Ein Beitrag zum Rechtsschutz bei Entscheidungen der Bundesregierung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII
Produktform: Buch
Dass Menschen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit erkranken können,
ist nicht in Zweifel zu stellen. Es bestehen allerdings bereits auf
arbeitsmedizinischer und wissenschaftlicher Ebene zum Teil erhebliche
Schwierigkeiten bei der Feststellung, wodurch genau eine bestimmte
Krankheit im beruflichen Umfeld ausgelöst wird. Diese Schwierigkeiten
setzen sich auf normativer Ebene fort, sodass es oft Jahre dauert
bis solche Krankheiten normativ zu Berufskrankheiten und damit zum
Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung werden. Ausgangspunkt
für die Anerkennung als Berufskrankheit bildet die vom
Gesetzgeber zugewiesene Ermächtigung an die Bundesregierung, diese
Krankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung zu bezeichnen. Die
vorliegende Arbeit untersucht die Frage, ob und in welchem Umfang
die Bundesregierung bei dieser Entscheidung gebunden ist oder ob ein
Entscheidungsspielraum besteht, der sodann auch die gerichtliche Prüfungskompetenz
beschränkt; der aber selbst auch zu qualifizieren und
mit verfassungsrechtlichen Vorgaben überein zu bringen ist. Hierfür
werden die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und
Bundesverfassungsgerichts aus den letzten 60 Jahren sowie die Befassungen
in der sozialrechtlichen Literatur auf den Prüfstand gestellt. Am
Ende der Bearbeitung steht ein streng rechtsstaatlich geprägtes Konzept,
das nicht nur eine bisher bestehende dogmatische Lücke im Berufskrankheitenrecht
schließt, sondern auch die prozessualen und materiell-
rechtlichen Auswirkungen auf die Praxis aufzeigt.weiterlesen