Mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 trat am 1. 1. 2017 eine umfassende Reform des Erbrechts in Kraft. Diese betrifft vor allem die §§ 531 – 824 ABGB. Neben inhaltlichen Änderungen wurde vom Gesetzgeber auch eine neue Gesetzessystematik geschaffen, die mit einer Vielzahl von Neunummerierungen einhergeht.
Der vorliegende Kommentar enthält eine fundierte Kommentierung der §§ 531 – 824 ABGB und im Anhang ergänzend die relevanten Bestimmungen des AußStrG. Er zeigt die durch das ErbRÄG 2015 entstandenen Fragen auf, weist auf in der Literatur bereits vorhandene Lösungen hin und gibt die eigene Auffassung des Autors wieder.
Zur leichteren Orientierung finden Sie in diesem auch als Reformkommentar zum neuen Erbrecht angelegten Werk zusätzlich bei jedem Paragrafen
• den Gesetzestext idF vor dem ErbRÄG, sofern eine Zuordnung möglich war
• die Erläuterungen zur Regierungsvorlage
• die Literatur nach alt und neu getrennt ausgewiesenweiterlesen