Der Erfurter Flugplatz am Roten Berg
Verkehrsflughafen - Industrieplatz - Segelfluggelände 1925 bis 1974
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Lange hat der Erfurter Flugplatz am Roten Berg nicht existiert, nur rund 50 Jahre, von 1925 bis 1974. Seine zivile Nutzung dauerte lediglich bis 1939. Und nach dem Zweiten Weltkrieg, der nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Fluggelände gravierende Schäden hinterließ, verging eine geraume Zeit, bis nach der Demontage der Bestandsüberreste durch die Alliierten dem Segelflugsport seit 1. Mai 1956 ein Neubeginn anderer Art glückte.
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„Schon kurze Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkrieges setzten Überlegungen ein, Erfurt in das deutsche Flugliniennetz einzubinden. In einer Denkschrift an den Magistrat der Stadt Erfurt vom 1. Dezember 1920 zog der hiesige erfahrene Pilot Herwarth Wendel folgende Standorte für die Anlage eines Flugplatzes in engere Wahl: das Gebiet am Ringelberg, Plan 491 bei Marbach und das Gelände südlich des Roten Berges. Er favorisierte die Variante bei Marbach wegen der hindernisfreien Lage sowie der Nähe zur Kleinbahnlinie und zum Krankenhaus. Hingegen entschied sich die Stadtverwaltung Erfurt ohne Zögern für die Gegend am Roten Berg.
Neben Herwarth Wendel setzte sich auch der Erfurter Verein für Luftfahrt und vor allem dessen erster Vorsitzender, der Freiballonführer Major a.D. Erich Riemann, beim Magistrat und den Reichsbehörden für die Anlage eines Flugplatzes ein, in der erklärten Absicht, Erfurt an den nationalen und internationalen Luftverkehr anschließen zu wollen
Der Magistrat zeigte sich an einer weitvoraussehenden Verkehrspolitik interessiert und wählte nach “eingehender Beratung mit einem Sachverständigen der Deutschen Luftreederei” aus den Vorschlägen Marbacher Flur, Krämpfer Flur und Roter Berg letzteren aus. Die Marbacher Flur wurde wegen ihres hochwertigen Gartenlandes fallengelassen. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Wahl zugestimmt hatte, beschloß sie, die Freigabe des Geländes zu erwirken. Länger als erwartet, etwa bis 1924, zogen sich die vom Staatsministerium erlaubten Enteignungen von Grundstücken hin, nicht zuletzt, weil einige im Ausland weilende rechtmäßige Besitzer schwer zu ermitteln waren.
Ein Fachblatt schrieb im Mai 1922, daß sich die Erfurter städtischen Körperschaften bereit erklärt hätten, “einige Parzellen zur Anlage eines Flugplatzes zur Verfügung zu stellen”.
Angesichts der bedeutsamen verkehrstechnischen Beziehungen Erfurts zu Mitteldeutschland und des Thüringer Hinterlandes sollte Erfurt als “Zwischenlandeplatz für die geplanten mitteldeutschen Fluglinien und insbesondere diejenigen von Berlin über Erfurt nach Frankfurt a.M. und die Nord-Südlinien Hamburg-Magdeburg-Nürnberg-München” wirksam werden. Als weiterer Grund wurde angesehen, die Thüringer Industrie- und Geschäftswelt über schnelle Wege mit der Messemetropole Leipzig und dem internationalen Linienverkehr zu verbinden.“ aus „Der Erfurter Flugplatz am Roten Berg“, M. Kriegweiterlesen
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