Der europäische Gerichtsstand bei Konzerninsolvenzen
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International zuständig für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Gerichte des Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Bei Gesellschaften und juristischen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass dieser Ort an ihrem satzungsmäßigen Sitz liegt. Auch zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der Europäischen Insolvenzverordnung und mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs hat die Diskussion um das vorzugswürdige Verständnis des facettenreichen Interessenmittelpunktes kein Ende gefunden. Ulrich M. Wolf gelangt zu einem praxistauglichen Lösungsansatz, der einen einheitlichen Gerichtsstand für die Insolvenzverfahren verbundener Unternehmen eröffnet und auf diese Weise eine Brücke zwischen der Europäischen Insolvenzverordnung und den Bedürfnissen der Insolvenzpraxis baut.weiterlesen
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